Thüringen setzt ein starkes Signal zur Unterstützung von Familien: Ab sofort gibt es einen Zuschuss in Höhe von fünf Prozent auf den Kaufpreis für eine Wohnimmobilie oder ein Baugrundstück! Damit tritt nach der Senkung der Grunderwerbsteuer von 6,5 auf 5 Prozent zu Jahresbeginn eine weitere Fördermaßnahme für Familien in Kraft. Die neue Richtlinie zum Grunderwerbsteuerfreibetrag gilt bereits seit dem 17. Juni 2024.
Was wird konkret gefördert? Gefördert wird der Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum in Thüringen. Dazu gehören Eigenheime und Eigentumswohnunge - Neubau und Bestand - sowie Baugrundstücke. Der Zuschuss beträgt fünf Prozent des im notariellen Kaufvertrag festgelegten Kaufpreises. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 400.000 Euro für Wohnimmobilien und 100.000 Euro für Grundstücke.
Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind Ehepaare, in einer Hausgemeinschaft lebende Paare oder Lebenspartner sowie Alleinerziehende. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldanspruch im Haushalt gemeldet ist.
Antragszeitraum: Der Zuschuss kann rückwirkend für Ersterwerbe ab dem 2. Januar 2024 beantragt werden. Die Anträge müssen spätestens bis zum 30. November 2024 eingereicht werden.
Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt für den Hausbau!
Neben der gesenkten Grunderwerbsteuer und des neuen Baukindergeldes bietet auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld wieder bessere Bedingungen für den Erwerb einer Immobilie. Die Bauzinsen haben sich deutlich stabilisiert. Zudem unterstützt der Staat: Bei der KfW Bankengruppe können Bauherren mit dem Wohneigentumsprogramm günstig Geld leihen. Familien werden mit einem eigenen Programm gefördert: „Wohneigentum für Familien“, bis zu 270.000 Euro zu einem Zinssatz von 0,01 Prozent.
JETZT BERATUNGSTERMIN VEREINBAREN